FAQ

Mietwohnungen

Wie kann ich eine passende Wohnung beim spar+bau finden? 

    • Wir schalten Inserate bei ImmobilienScout 24 und veröffentlichen vermietbare Wohnungen auf unserer Homepage.
    • Auch im Eingangsbereich unserer Geschäftsstelle präsentieren wir freie Wohnungen.
    • Anfragen können Sie telefonisch, per Mail oder über ImmobilienScout 24 an uns richten.

Wofür und wann brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und wo bekomme ich einen WBS?

    • Ein WBS ist erforderlich bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. 
    • Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben (dies ist z.B. abhängig von der jährlichen Einkommenshöhe und der Haushaltsgröße), können Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Velbert im Rathaus erfragen und dort einen Antrag stellen:
      Frau Blietschau Thomasstr. 1, Raum: 093, 42551 Velbert
      Telefon: 02051/26-2467  /  Fax: 02051/26-132467  /  h.blietschau@velbert.de

Kann ich eine weitere Person in meiner Wohnung anmelden?

    • Dies ist in vielen Fällen möglich, Voraussetzung hierfür ist jedoch unsere Zuzugsgenehmigung mit vorherigem persönlichen Erscheinen der zuziehenden Person in unserer Geschäftsstelle. Hierbei erhalten Sie auch die Wohnungsgeberbestätigung. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Velbert ist im Rahmen der “Meldepflicht“ ebenfalls erforderlich. 

Wann erhalten ich meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung? 

    • Wir rechnen innerhalb von 12 Monaten nach Ende eines Kalenderjahres die Heiz- und Betriebskosten ab, meistens im Sommer/Herbst des Folgejahres.

Was ist, wenn ich eine Nachzahlung aus einer Betriebskosten- oder Heizkosten-Abrechnung nicht in einer Summe bezahlen kann? 

    • In bestimmten Fällen sind schriftliche Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Bitte kontaktieren Sie –bevor es zu Mahnungen kommt- unsere Sachbearbeiterinnen in der Wohnungsverwaltung - wir versuchen dann eine Lösung zu finden.

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten? 

    • Die Kleintierhaltung ist genehmigungsfrei, Hunde dagegen sind genehmigungspflichtig.
    • Einen Antrag auf Tierhaltung finden Sie unter den Downloads.

Wie verhalte ich mich bei Mieterstreitigkeiten, Lärmbelästigung in der Nachbarschaft u.ä.? 

    • Bitte unbedingt eine schriftliche Darstellung einreichen. Bei Lärmstörungen z.B. bitte ein Protokoll anfertigen mit Datum, Uhrzeit, Art der Störung und evtl. weiteren Zeugen.

Darf ich bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen?

    • Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, daher bitte immer vorher einen Antrag beim spar+bau an die Technik-Abteilung stellen; teilweise können bauliche Änderungen mit einer späteren Rückbauverpflichtung zzgl. einer Kaution geregelt werden.

Wie kann ich Schäden oder Mängel in meiner Wohnung melden?

    • Wohnungsschäden können Sie unserer technischen Abteilung telefonisch, durch Besuch in unserer Geschäftsstelle oder am einfachsten per Mail an reparatur@sbv-velbert.de bzw. über den „Reparatur-Button“ dieser Homepage melden.
    • Außerhalb der Geschäftszeiten stehen Notdienste über die „Notfall-Kontakte“ zur Verfügung, damit Sie in dringenden Fällen auch am Wochenende oder an Feiertagen technische Hilfe bekommen.

Wie lüfte und heize ich richtig?

    • Zu jeder Jahreszeit ist ausreichend zu lüften. Die Auskühlung der Wohnung durch zu langes Lüften ist - vor allem im Winter - jedoch zu vermeiden. Das optimale Lüftungsverhalten bei Kunststoff-Fenstern in der Wohnung ist sog. „Stoßlüften“, d.h. mehrmals tägliches Lüften der gesamten Wohnung für ca. 10 Minuten durch weites Öffnen der Fensterflügel. Dies ist lufthygienisch besser und energiesparender, als stundenlanges Lüften mit gekippten Fenstern (eine Broschüre hierzu erhalten Sie kostenlos in unserer Geschäftsstelle).

Wie lange ist meine Kündigungsfrist und welche Form muss die Kündigung haben?  

    • Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate.
    • Bei Eingang bis zum 3. Werktag eines Monats endet der Vertrag zum Schluß des übernächsten Monats.
    • Die Kündigung muss schriftlich mit originaler Unterschrift erfolgen.

Wer kann meine Wohnung nach meinem Tod kündigen?

    • Nach dem Tod des Mieters/Mitgliedes können Erben unter Vorlage des Erbscheins, eines beglaubigten Testaments oder einer Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, eine schriftliche Kündigung der Wohnung gegenüber dem spar+bau erklären.
  • Spar- und Bauverein e.G.
  • Grünstraße 3, 42551 Velbert
Mo - Di
08:45 - 15:45 Uhr
Do
08:45 - 17:45 Uhr
Mi & Fr
08:45 - 11:45 Uhr