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Mitglied werden

Gründe, die für eine Mitgliedschaft im spar+bau sprechen: 

- Keine normalen Mietverträge, sondern sichere sog. „Dauernutzungsverträge“, bei denen der spar+bau auf die Möglichkeit von „Eigenbedarfskündigungen“ von vornherein verzichtet. Als Mitglied sind Sie, zusammen mit allen anderen Mitgliedern, über Ihre o.g. Anteile Miteigentümer des Unternehmens, bei dem Sie wohnen. Beides ermöglicht sicheres Wohnen. 

- Der Erwerb der genossenschaftlichen Mitgliedschaft bringt, neben dem Wegfall einer zusätzlichen Kaution, auch den Vorteil, dass bei einem Umzug in eine andere Wohnung des spar+bau, auch keine neuen oder zusätzlichen Anteile erworben werden müssen. 

- Sie haben die Gewissheit, dass Sie sicher und zu bezahlbaren Mieten wohnen und bei guter Betreuung durch die Genossenschaft, mit wohnbegleitenden Dienstleistungen (s. Service) sowie in stabilen Nachbarschaften, so lange in Ihrer Genossenschaftswohnung leben können, wie Sie wollen. Dies bedeutet Sicherheit und Komfort, aber auch große Flexibilität bei sich ändernden Wohnansprüchen oder Lebenssituationen.

Sie haben noch Fragen oder möchten Mitglied werden?

Welche Vorteile habe ich als Mitglied beim spar+bau? 

    • Wir sorgen in Velbert für gutes, bezahlbares (!), sicheres Wohnen mit Rundum-Service.
    • Die Anmietung einer Wohnung erfolgt nur mit dem Erwerb einer genossenschaftlichen Mitgliedschaft und ohne zusätzliche Kaution.
    • Alle Genossenschaftsmitglieder, also auch die Mieter in den Wohnungen unserer Genossenschaft, erhalten derzeit jedes Jahr im Sommer (nach der Mitgliederversammlung) eine Dividende in Höhe von 4%.
    • Außerdem haben alle Mitglieder ein Besuchs- und Stimmrecht auf unserer jährlichen Mitgliederversammlung („Recht zur Mitbestimmung“).
    • Weitere Vorteile: Möglichkeit zur Anmietung unserer voll eingerichteten Gästewohnung für Besucher, Möglichkeit zur Anmietung von Gästewohnungen anderer Wohnungsbau-Genossenschaften in ganz Deutschland, zweimal jährlich Infos über den spar+bau frei Haus in unserer Kundenzeitung „INSIDE“ mit Preisrätsel und attraktiven Preisen, zusätzliche Services wie z.B. Hochdruckreiniger-Verleih usw..

Wie werde ich Mitglied?

    • Einen Aufnahmeantrag nebst unserer Satzung erhalten Sie nach Anfrage in unserer Geschäftsstelle.
    • Nach unserer Zahlungsmitteilung sind 4 Anteile zu je 220,- €, d.h. 880,- € zu erwerben (zzgl. einer einmaligen Bearbeitungs-/Aufnahmegebühr von 30,- €).
    • Der Vorstand beschließt danach über die Aufnahme als Genossenschaftsmitglied. Bei positivem Beschluss erhalten Sie im Anschluss eine Aufnahmebestätigung mit Ihrer Mitgliedsnummer.

     

Muss ich neben der Mitgliedschaft auch eine Kaution bei Anmietung einer Wohnung zahlen? 

    • Nein, wir vermieten ohne Kaution, sondern nur mit dem Erwerb von genossenschaftlichen Anteilen (s.o.). 
    • Wenn Sie innerhalb unseres Wohnungsbestandes umziehen, z.B. weil Sie eine größere oder kleinere Wohnung benötigen, ist keine erneute Zahlung erforderlich – die bereits vorhandenen Anteile sind ausreichend.

Wann bekomme ich meine jährliche Dividende? 

    • Die Auszahlung der Dividende auf die Genossenschaftsanteile erfolgt nach der jährlichen Mitgliederversammlung, meistens im Juni/Juli.
    • Erst ab dem ersten vollen Jahr einer Mitgliedschaft entsteht ein Dividendenanspruch, d.h. wer mitten im Jahr eintritt, erhält für die ersten Monate keine Jahres-Dividende, sondern erst im darauffolgenden Jahr.
    • WICHTIG: Bitte teilen Sie uns rechtzeitig eine Änderung Ihrer Bankverbindung mit, damit die Dividende von uns auf das richtige Konto überwiesen werden kann.

Wird die Dividende versteuert? 

    • Ja, Dividenden sind wie sonstige Zinserträge mit Kapitalertragssteuer zu versteuern.
    • Ihre Dividende muss beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben werden (sofern Sie eine Steuererklärung machen). 
    • Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag oder eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung bei uns einzureichen.

Erhalte ich nach der Mitgliederversammlung eine Steuerbescheinigung? 

    • Wenn Sie eine Steuerbescheinigung brauchen, kontaktieren Sie uns bitte, da diese Bescheinigungen nur auf Anfrage ausgestellt werden.

Kann ich weitere freiwillige Anteile aufnehmen? 

    • Nur wer mindestens seit 12 Monaten Mitglied beim spar+bau ist, kann zusätzliche Anteile erwerben.
    • Aktuell ist der Erwerb zusätzlicher Anteile auf max. 20 Stück à 220,- € gedeckelt.
    • Auch die zusätzlichen, freiwilligen Anteile werden mit 4% Dividende verzinst.

Wann und wie bekomme ich meine Anteile zurück?

    • Bei einer schriftlichen Kündigung der Mitgliedschaft (mit Original-Unterschrift) bis spätestens 30.09. des Jahres gilt eine Kündigungsfrist zum Jahresende des selben Jahres; ab 01.10. gilt die Kündigung erst wieder zum 31.12. des Folgejahres!
    • Die Auszahlung der Anteile erfolgt nach der Mitgliederversammlung, die auf das Ende der Mitgliedschaft folgt, d.h. im Sommer des nächsten Jahres.

Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

    • Im laufenden Mietverhältnis kann die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden; dies geht frühestens zusammen mit der Wohnungskündigung.
    • Mitglieder, die keine Wohnung bei uns angemietet haben, können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

Kann ich meine Anteile an jemanden übertragen? 

    • Ja, wenn keine Wohnung angemietet ist oder die Wohnung von Ihnen gekündigt wird, kann mit dem entsprechenden Formular ein Antrag auf Übertragung der Anteile gestellt werden. Dieses finden Sie in unserem Downloadbereich.
    • Beide Parteien haben das Formular zu unterschreiben und der Empfänger der Anteile hat lediglich 30,- € Bearbeitungs-/Aufnahmegebühr an uns bezahlen.
    • Die Zahlung der zu übertragenden Anteile erfolgt untereinander zwischen „altem und neuem“ Mitglied.
    • Ist der Empfänger der Anteile noch nicht Mitglied des spar+bau, so ist durch diesen ebenfalls eine Beitrittserklärung auszufüllen, welche nur persönlich in der Geschäftsstelle erhältlich ist.  

Was passiert mit meinen Anteilen nach dem Tod? 

    • Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft automatisch zum Jahresende.
    • Für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile an die Erben ist nach den geltenden Vorschriften des BGB-Erbrechts zwingend die Vorlage einer Sterbeurkunde sowie eines Erbscheins oder eines beglaubigten Testaments mit entsprechendem Eröffnungsvermerk erforderlich. Ohne die Vorlage dieser Erbnachweise kann keine Auszahlung an Erben erfolgen.  
    • Eine Auszahlung erfolgt im Sommer des Jahres nach dem Ausscheiden des Verstorbenen.  

     

  • Spar- und Bauverein e.G.
  • Grünstraße 3, 42551 Velbert
Mo - Di
08:45 - 15:45 Uhr
Do
08:45 - 17:45 Uhr
Mi & Fr
08:45 - 11:45 Uhr