05.08.2025
Kontrolle der Verkehrssicherungspflichten

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, die der Genossenschaft als Vermieter obliegt, findet einmal jährlich eine Begehung der Allgemeinflächen (z. B. Außenanlagen, Treppenhäuser usw.) unseres Wohnungsbestandes statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit unserer Mieterinnen und Mieter jederzeit zu gewährleisten – insbesondere im Notfall.

Durchgeführt wird die Begehung durch das Dienstleistungsunternehmen QVS. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Aushang.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständis!

  • Spar- und Bauverein e.G.
  • Grünstraße 3, 42551 Velbert
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