23.04.2024
Änderung Telekommunikationsgesetz: Abschaffung Nebenkostenprivileg 

Aufgrund der zum 01.07.2024 in Kraft tretenden Gesetzesänderung, dürfen die Kabelanschlussgebühren zukünftig nicht mehr via Sammelinkasso im Rahmen der Betriebskostenabrechnung über den Vermieter abgerechnet werden. Sie als Mieter*in haben dann, sofern die Signalversorgung weiterhin bestehen bleiben soll, einen Einzelvertrag mit einem Versorger abzuschließen.

Parallel dazu lösen die Stadtwerke Velbert die Firma PYUR als Kabelnetzbetreiber unserer Liegenschaften ab. Um Ihnen die Umstellung so leicht wie möglich zu gestalten, hat der spar+bau in einigen Verhandlungsrunden mit den Stadtwerken Velbert ein sehr attraktives Angebot für potenzielle TV-Einzelverträge ausgehandelt. 

Durch das Produkt ".comBERT KABEL TV"  für monatlich 7,34 € (brutto) können Sie Ihren Kabelanschluss wie gewohnt weiternutzen.

 

In unserem Downloadbereich finden Sie weitergehende Informationen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie alle zum Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen.

  • Spar- und Bauverein e.G.
  • Grünstraße 3, 42551 Velbert
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